Am Ende des Weges: Darf Beihilfe zum Suizid geleistet werden?
Im Herbst dieses Jahres wird sich der deutsche Bundestag mit einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidbeihilfe befassen. In den Fraktionen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD scheint sich eine Mehrheit für ein strenges Verbot jeglicher Beihilfe zum Suizid auszusprechen, einen entsprechend restrikitiven Gesetzesentwurf hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bereits angekündigt. Es gibt aber auch andere Stimmen, solche, die Suizidbeihilfe und auch die Tötung auf Verlangen liberalisieren und legalisieren wollen.
Eine eigene, humanistische Position haben drei VertreterInnen des Humanistischen Verbandes formuliert. In der soeben erschienenen Broschüre "Am Ende des Weges - Humanistische Positionen und Argumente zur Debatte um den assistierten Suizid" plädieren die AutorInnen Gita Neumann, Michael Bauer und Erwin Kress für eine Enttabuisierung der Suizidbeihilfe. Diese möchten sie aber nur in bestimmten Fällen zulassen - und auch nur dann, wenn der Beihilfe eine qualifizierte und eingehende Suizidkonfliktberatung vorausgeht, denn: "Es ist davon auszugehen, dass bei guter ergebnisoffener Beratung Menschen mit Suizidgedanken oder -wünschen mehrheitlich von ihrem Vorhaben abrücken."
Gita Neumann, Referentin Lebenshilfe und Bundesbeauftragte des HVD für Patientenverfügung, Humanes Sterben und Hospiz war am Donnerstag, den 18. September in der ARD-Talkshow "Beckmann" zu Gast. Die Sendung kann in der Mediathek angesehen werden. Die vollständige Broschüre zum Nachlesen können Sie hier herunterladen.