Verpasste Chance: Medikament für Suizid bleibt verboten

Statement der Humanistischen Vereinigung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Sterbewilligen keine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel einzuräumen

Die Humanistische Vereinigung bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der zwei schwer kranke Kläger das Medikament Natrium-Pentobarbital für einen begleiteten Suizid nicht kaufen dürfen.

Das Gericht begründet das somit weiterbestehende Verbot in diesem Fall damit, dass es andere angemessene Wege und Möglichkeiten für Menschen gebe, die ihrem Leben ein Ende setzen möchten, ohne dass ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt werde. Die Richter*innen argumentieren, dass der Staat das Recht habe, den Zugang zu diesem speziellen Medikament zu regulieren, da die Gefahren des Missbrauchs zu hoch seien.

HV-Vorstand Michael Bauer zeigt sich enttäuscht über die vergebene Chance: „Die Entscheidung des Gerichts ist sehr bedauerlich. Dabei wäre es höchste Zeit, diesen offensichtlichen Missstand durch klare Regeln zu beseitigen und die individuelle Autonomie und die persönlichen Entscheidungen am Ende des Lebens zu respektieren. Menschen, die unerträglich leiden oder eine unheilbare Krankheit haben, sollten das Recht haben, über ihren eigenen Tod zu bestimmen.“

Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings keine grundsätzliche Entscheidung gegen die Sterbehilfe getroffen. Vielmehr hat es lediglich den freien Verkauf von Suizidmedikamenten abgelehnt und betont, dass der Gesetzgeber hier gefordert ist, klare Richtlinien und Gesetze zur Sterbehilfe zu schaffen.

Leider kommt durch diese Entscheidung auch die Debatte über Sterbehilfe und die Selbstbestimmung am Lebensende nicht voran. Zumindest aber unterstreicht sie die Dringlichkeit, angemessene und ausgewogene Gesetze und Regulierungen zu schaffen, die sowohl die individuelle Autonomie respektieren als auch den Schutz vor Missbrauch sicherstellen. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Frage der Sterbehilfe und des Zugangs zu Suizidmitteln eine wichtige gesellschaftliche und politische Frage ist, die dringend vom Gesetzgeber geregelt werden muss.

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