Urteil: Kopftuchverbot im neuen Schuljahr in Berlin aufgehoben

Zur Demokratie gehört Pluralität. Mit Schuljahresbeginn dürfen in Berlin Lehrkräfte erstmals Kopftuch an öffentlichen Schulen tragen.

Mit Schuljahresbeginn dürfen in Berlin Lehrkräfte erstmals Kopftuch an öffentlichen Schulen tragen. Das Neutralitätsgesetz, das seit 2005 galt, hatte dies bislang verhindert. Nachdem mehrere Gerichtsurteile das Verbot zu pauschal befanden, hat das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte aufgehoben. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, mit der die Humanistische Vereinigung zu vielen Themen im Austausch steht, begrüßte das Urteil und bezeichnete den Schuljahresbeginn als „guten Tag für die Religionsfreiheit“.

Hierzu kommentiert Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung:
„Es wurde Zeit, dass das Kopftuch-Verbot für Lehrkräfte in Berlin aufgehoben wird. Selbstverständlich haben öffentliche Bedienstete Recht und Gesetz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu achten und in ihrem Dienst zu verwirklichen. Welche Kleidungsstücke die dabei tragen, ist aber nachrangig. Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Dieses universal gültige Recht kommt allen Menschen zu. Der Staat dagegen hat nach der deutschen Rechtsordnung die Pflicht zur Neutralität den Religionen und Weltanschauungen gegenüber. Diese beiden Zielrichtungen unserer Rechtsordnung – persönliche Freiheiten und staatliche Neutralitätspflicht - darf man nicht durcheinanderbringen.“

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