Überfällige Reform: HV steht hinter neuem Selbstbestimmungsgesetz
Pressemitteilung – 18.04.2024
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Neues Selbstbestimmungsgesetz stärkt die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen
In der letzten Woche hat der Bundestag das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SGBB) verabschiedet und damit endlich das über 40 Jahre alte und das vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz (TSG) ersetzt. Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll trans*, inter* und nicht-binären Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrages und des Vornamens erleichtern. Künftig kann beides durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Damit entfällt eine bislang erforderliche langwierige und für die betroffenen Personen belastende gerichtliche Entscheidung. Weiterhin ist auch die Notwendigkeit zweier Sachverständigengutachten nicht mehr gegeben.
Dazu Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung:
„Die Ablösung des 1980 beschlossenen Transsexuellengesetzes war längst überfällig. Das neue Selbstbestimmungsgesetz trägt zur Antidiskriminierung von trans*, inter* und nicht-binären Personen bei. Vorbei sind die für die Betroffenen oft quälenden langwierigen Prozesse, bis sie ihren Geschlechtseintrag und den Vornamen auch offiziell eintragen lassen durften. Das Grundgesetz schützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, deshalb ist es nur folgerichtig – wenn auch reichlich spät – dass die Verwirklichung dieses Rechtes nun endlich erleichtert wurde.“
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