Säkulare Verbände zu Besuch im Bundesverfassungsgericht

Die Delegation im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Evelin Frerk

Am Montag, den 24. November, hat es erstmalig ein Treffen zwischen einer Delegation säkularer Verbände und VertreterInnen des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Für den HVD Bayern war Vorstand Michael Bauer vor Ort.

Der Delegation gehörten unter anderem VertreterInnen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), des Koordinierungsrates säkularer Organisationen, des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ und der Giordano-Bruno-Stiftung an. Die Delegation wurde von Präsident Andreas Voßkuhle und vier weiteren Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fachgespräch empfangen.

Zu den Themen des zweistündigen Fachgespräches gehörte unter anderem die Benachteiligung Konfessionsfreier bei der schulischen Wertebildung. Obwohl der Humanismus wesentlich zur Wertebildung in unserer Gesellschaft beigetragen habe und beitrage, seien seine Entfaltungsmöglichkeiten noch immer auf unzulässige Weise beschränkt, trugen die Delegierten vor. So sei die Gleichstellung der Humanisten mit religiösen Menschen, auch was das Elternrecht der weltanschaulichen Erziehung ihrer Kinder betrifft, vielerorts nicht eingelöst. Dies werde am Beispiel des Schulfachs  Humanistische Lebenskunde deutlich, das vielerorts nicht als gleichwertige Alternative zum Religionsunterricht angeboten werden kann. Auch ein verbindlicher Ethikunterricht für alle Schülerinnen und Schüler, der dem weltanschaulichen Dialog über Konfessionsgrenzen hinweg dienen könnte, werde häufig nicht angeboten.

Darüber hinaus drehte sich das Gespräch um die Benachteiligung Nichtreligiöser und durch das kirchliche Arbeitsrecht, der staatliche Einzug der Kirchensteuer sowie die staatliche Finanzierung von konfessionellen Organisationen, theologischen Fakultäten und der Militärseelsorge. Obwohl die Gesprächspartner insbesondere in der Einschätzung des jüngsten Gerichtsbeschlusses zum kirchlichen Arbeitsrecht zu recht unterschiedlichen Standpunkten gelangten, entwickelte sich ein konstruktiver Dialog, der in Zukunft fortgesetzt werden soll.

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