Reformation 2.0: 33 Thesen für Gleichberechtigung

Mit dem Tag der Menschenrechte Mitte Dezember hat für HumanistInnen das Reformationsjahr begonnen. In mehreren Großstädten haben UnterstützerInnen seitdem öffentlich 33 Thesen zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen angebracht - auch in Bayern.

Bei den Thesen handelt es sich um die 33 Forderungen aus dem Bericht Gläserne Wände. An öffentlichen Orten wie Landes- und Kommunalparlamenten, Rathäusern oder auch Universitäten, Bibliotheken und Kulturzentren sollen sie auf die weiterhin bestehende Benachteiligung konfessionsfreier Menschen - im Arbeitsrecht, in Medien oder in der politischen Öffentlichkeit - aufmerksam machen. Gleichzeitig sind sie als Vorschläge zu verstehen, mit welchen Maßnahmen diese Benachteiligung beendet werden könnte. Geplant ist, diese „Thesen-Anschläge“ über das gesamte 500. Reformationsjubiläumsjahr 2017 hinweg an vielen weiteren Orten zu wiederholen.

Interessierte sind herzlich eingeladen, sich selbst einzubringen und die Thesen auch in ihrer Stadt anzubringen. Plakate erhalten sie z.B. in der Landesgeschäftsstelle des HVD Bayern oder als druckfähiges PDF auf der Seite reformation2017.jetzt.

Wer will, kann zudem über die Website zum Bericht Gläserne Wände unkompliziert und direkt Stellungnahmen aller Abgeordneten des jeweiligen Landesparlaments zu den Reformforderungen anfordern. In den dafür vorbereiteten Anschreiben an die Abgeordneten wird darauf hingewiesen, dass mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland keiner Konfession angehören und ihre Lebensauffassung ohne die Bezugnahme auf religiöse Vorstellungen begründen, für also mehr als jeden Vierten in Deutschland der gesetzlich verankerte Gleichheitsanspruch nur mit Einschränkungen gilt. „Viele der im Bericht angesprochenen Themen und Probleme fallen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sie obliegen somit auch Ihrer politischen Verantwortung und Obhut“, heißt es weiter in der Aufforderung an die Abgeordneten, zu den im Bericht genannten Problem Stellung zu nehmen. Denn in einer aufgeklärten und modernen Demokratie sollte es selbstverständlich sein, dass sich niemand – ob als Wähler oder Steuerzahler – als „Bürger zweiter Klasse“ sehen muss.

 

 

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