Kirchenförderung: Freistaat gibt mehr Geld bei weniger Gläubigen
Die staatlichen Zuwendungen an die evangelische und katholische Kirche in Bayern sind 2018 abermals gewachsen, um rund 2,3 Millionen Euro auf knapp 98 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2008 hat sich die Zuwendungssumme um rund 16,16 Millionen Euro erhöht.
Demgegenüber geht die Zahl der Gläubigen unverändert zurück, am stärksten bei der evangelischen Landeskirche. Das zeigen die vor kurzem veröffentlichten kirchlichen Jahresstatistiken.
Demnach zählt die Evangelisch-lutherische Landeskirche derzeit rund 2,4 Millionen Menschen, knapp zwei Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 18,3 Prozent der Einwohner Bayerns fühlen sich der Kirche verbunden. Die katholischen Bistümer vereinen derzeit 6,45 Millionen Gläubige, das sind 49,6 Prozent der Bevölkerung und rund 48.000 weniger als Ende 2016. Die Summe der Gläubigen beläuft sich aktuell auf rund 8,8 Millionen bzw. 67,75 Prozent der rund 13 Millionen Menschen im Land. Ein Viertel der Bevölkerung ist konfessionsfrei, knapp ein Drittel davon bzw. eine Million teilt repräsentativen Umfragen nach eine humanistische Lebensauffassung „voll und ganz“.
Anders als die Zahl der Gläubigen befinden sich die Unterstützungsleistungen aus dem Landeshaushalt aber weiterhin auf Wachstumskurs: Rund 11,13 Euro pro Person zahlt das Land zur Förderung der kirchlichen Betreuungsleistungen derzeit. Der HVD Bayern erhielt demgegenüber im laufenden Jahr lediglich 13.000 Euro vergleichbarer Unterstützung zur Versorgung der Bevölkerung mit den eigenen wertegebundenen Betreuungsleistungen.
Der Humanistische Verband Bayern erneuert darum seine Forderung nach einer demokratischen Überprüfung und transparenten Reform der staatlichen Zuwendungen an die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
„Während stetig wachsende Millionenbeträge an die Kirchen fließen, gibt es keine vergleichbaren Förderungen für die große Zahl nichtreligiöser Menschen und deren werteorientiertes sowie wertebildendes Engagement”, kritisiert HVD-Vorstand Michael Bauer. „Konfessionsfreie in Bayern müssen sich auch hier als Bürgerinnen und Bürger ‚zweiter Klasse’ sehen. Humanistinnen und Humanisten sind zwar als Steuerzahler gleichverpflichtet, sie werden als Menschen mit nichtreligiöser Weltanschauung jedoch offenkundig schlechter behandelt”, sagte er.
Mehr zum Thema bietet der Bericht Gläserne Wände zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland.
Wie es anders geht, zeigt das Land Niedersachsen. Dort gibt es seit den 1970er Jahren einen Staatsvertrag zwischen dem Land und dem humanistischen Landesverband, in dem die Stellung des Verbandes und Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben geregelt sind.
Zur angemessenen Versorgung mit den humanistischen Angeboten und Diensten in den Zentren Bayerns, in denen der Verband bisher aktiv ist, wäre eine Summe von mindestens einer Million Euro geboten, so HVD-Vorstand Michael Bauer hierzu. Damit wäre die Versorgung für immerhin zehn Prozent der Humanistinnen und Humanisten im Land gewährleistet, betonte er, statt wie bisher nur für einen winzigen Bruchteil davon.
Aktiv werden für gleiche Rechte: Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme!
„Der Grundsatz des gleichen Rechts muss auch in der auf Religionen und Weltanschauungen bezogenen Politik gelten: Wir fordern daher einen zeitgemäßen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die institutionelle Förderung der Träger weltanschaulicher, auf die Menschen bezogener Arbeit, religiöser wie nichtreligiöser Art.”