"Justizminister Bausback macht sich unglaubwürdig"

Nach dem gekippten Kopftuchverbot in bayerischen Gerichten: Anstatt das individuelle Recht auf Religionsfreiheit anzutasten, sollte Justizminister Winfried Bausback vielmehr für religiöse Neutralität auf staatlicher Seite sorgen.

Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zuvor am gestrigen Donnerstag der Klage einer Jurastudentin Recht gegeben und das Kopftuchverbot für Rechtsreferendare gekippt. Daraufhin kündigte Justizminister Winfried Bausback (CSU) an, gegen diese Entscheidung in Berufung gehen zu wollen. „Die heutige Entscheidung des unabhängigen Gerichts nehmen wir selbstverständlich mit Respekt zur Kenntnis. Aber: Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministers. Dieser sieht durch das Urteil das Vertrauen in eine religiös neutrale Justiz erschüttert.

Mit Blick auf die Äußerungen von Winfried Bausback sagte Michael Bauer: „Das individuelle Recht auf Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt“, und die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts sei deshalb aus humanistischer Perspektive nachvollziehbar.

„Sehr wohl religiös neutral sein müssten allerdings die staatlichen Gerichtssäle – und gerade das ist nicht gegeben“, kritisierte Bauer zugleich. „Es gehört zur Routine in bayerischen Gerichtssälen, Kruzifixe aufzuhängen. Solange Justizminister Bausback nicht das Abhängen der Kruzifixe verfügt, macht er sich mit seiner Forderung nach Neutralität schlichtweg unglaubwürdig“, sagte der Vorstand des HVD Bayern weiter.

Er forderte den Minister deshalb auf, „im Sinne der religiösen Neutralität mit gutem Beispiel voranzugehen – jedoch nicht durch das Beschneiden individueller Religionsfreiheit, sondern durch das Entfernen sämtlicher religiöser Symbole aus den bayerischen Gerichtsgebäuden“, so Bauer.

Lesen Sie auch hier unsere Pressemitteilung dazu.

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