HV-Vorstand warnt Europarat vor Privilegierung religiöser Ansprüche

Michael Bauer, HV-Vorstand und EHF-Vizepräsident - Foto: Kohler Fotografie

Am 29. Januar wird im Europarat über eine Resolution zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit am Arbeitsplatz abgestimmt. Der Resolutionsentwurf beinhaltet jedoch Fallstricke für den Grundsatz des gleichen Rechts für alle.

In einem Schreiben an Mitglieder der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat der HV-Vorstand und Vizepräsident der Europäischen Humanistischen Föderation Michael Bauer dazu aufgerufen, die Prinzipien echter Nicht-Diskriminierung zu verteidigen und den Grundsatz des gleichen Rechts für alle zu garantieren. Anlass ist eine bevorstehende Abstimmung über einen Resolutionsentwurf und eine Empfehlung mit dem Titel „The protection of freedom of religion or belief in the workplace“ während der kommenden Plenarsitzung in Straßburg.

Im aktuellen Resolutionsentwurf sind Vorschläge enthalten, die einen Teil andauernder Versuche von konservativen Abgeordneten darstellen, die Idee der „reasonable accommodation” (zu Deutsch: „angemessene  Vorkehrungen“) zu verbreiten und sie in den Mitgliedsstaaten zu etablieren, obwohl dieses Konzept in keinem von ihnen anerkannt ist. Unter dem Vorwand, Diskriminierung zu bekämpfen, wird mit dem Konzept der „reasonable accommodation“ angestrebt, Ansprüche zu privilegieren, die auf religiösen Argumenten beruhen. Dadurch wird die Gleichheit aller Bürger*innen gefährdet und die Grundrechte und die Freiheit anderer eingeschränkt, warnte Michael Bauer im Schreiben an die Delegierten.

Eine das Schreiben begleitende Stellungnahme der Europäischen Humanistischen Föderation (EHF) zum Resolutionsentwurf erklärt eingehender, weshalb die problematischen Passagen eine Hintertür zur Privilegierung religiös begründeter Ansprüche öffnen. So ist das Konzept der „reasonable accomodation“ bisher einzig und allein aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den EU-Regelungen zur Implementierung dieser Konvention bekannt. Dort sind „angemessene  Vorkehrungen“ definiert als „notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“.

Im Resolutionsentwurf zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit am Arbeitsplatz wird versucht, dieses Konzept dorthin zu übertragen und es analog als Teil der Religions- und Glaubensfreiheit anwendbar zu machen. Davon rät die EHF-Stellungnahme dringend ab, da eine analoge Anwendung eindeutig unangemessen wäre. „Personen, die Ansprüche unter Berufung auf die Religions- und Glaubensfreiheit erheben, sind eindeutig in einer anderen Situation als jene, in der sich Personen mit Behinderungen befinden“, stellt die EHF hierzu fest. Die Stellungnahme ruft daher dazu auf, die entsprechenden Passagen zu streichen bzw. durch sinnvollere Formulierungen zu ersetzen.

„Wenn Argumenten, die mit religiöser Praxis begründet werden, ein größeres Gewicht gegeben wird, können insbesondere die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und die Rechte von LGBTI verletzt werden. Religiös begründete Argumente werden oft dazu benutzt, die Verweigerung legaler Dienstleistungen für reproduktive Gesundheit zu rechtfertigen oder LGBTI zu diskriminieren. Die in der Versammlung zur Abstimmung stehenden Schriftstücke sind weit davon entfernt, die Anwendung des Grundsatzes gleicher Rechte für alle Menschen zu verbessern, und sie sind im Gegenteil dazu vielmehr geeignet, die Rechte besonders gefährdeter Personengruppen in unserer Gesellschaft zu gefährden. Zusammen mit der Europäischen Humanistischen Föderation sind wir überzeugt davon, dass es von entscheidender Bedeutung ist, sich diesen Versuchen entgegenzustellen. Wir bestehen auf der Verteidigung echter Nicht-Diskriminierung und der Garantie gleicher Rechte für alle“, betonte Bauer daher abschließend.

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