Gehört Gott in eine Verfassung?

Mehr als 70 Jahre kam die hessische Landesverfassung ohne Gottesbezug aus. Gemeinsam mit den beiden Großkirchen will die CDU nun „die Verantwortung vor Gott“ als Passus in die hessische Landesverfassung aufnehmen. HumanistInnen wollen das verhindern.

Seit etwas mehr als einem Jahr existiert in Hessen der „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“. Ebendort entstand auch die Idee, nach sieben Jahrzehnten einen Gottesbezug in der Verfassung zu verankern. Aber zu welchem Zweck? Der Gottesbezug sei als „Absage an alle totalitären Staatsmodelle“ zu verstehen, findet der CDU-Politiker Christian Heinz. Auf das Christentum verpflichtet werde deshalb niemand.

Unterstützung findet Heinz damit bei den christlichen Kirchen, bei den übrigen Fraktionen im hessischen Landtag dagegen bislang nicht. Und auch Florian Zimmermann will das nicht gelten lassen. Schon allein daran, dass ein Gottesbezug gleichsam als Schutzschild gegen Totalitarismus dienen könne, will der Landesvorsitzende des HVD Hessen nicht glauben. Er sagt: "Dieses Argument ignoriert die vielen totalitären Regime mit Gottesbezug. Ob nun im Iran, in Saudi-Arabien, beim Islamischen Staat und anderen mehr."

Im Kern findet Zimmermann den vorgeschlagenen Passus schlicht ausgrenzend. Die Zahl der Nichtreligiösen wächst auch in Hessen, rund 35 Prozent fühlen sich keiner Religionsgemeinschaft zugehörig. „In einer zunehmend säkulareren Gesellschaft einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen“, sagt Zimmermann deshalb, „wirkt wie ein Versuch, sich mit Zwang gegen die Freiheit zum Nichtglauben zu stellen. Bei der aktuellen politischen Situation würde das Land Hessen damit ein bedenkliches Zeichen gegen eine offene Gesellschaft setzen.“

Erst 2016 hatte Frieder Otto Wolf, Präsident des Humanistischen Verband Deutschlands, darauf verwiesen, dass Gesetze mit ausdrücklichen Verweisen auf religiöse Vorstellungen der Idee von einem demokratischen Staat als verfasstem Gemeinwesen aller Bürgerinnen und Bürger“ widerspreche. Damals ging es um einen möglichen Gottesbezug in der Verfassung Schleswig-Holsteins. Der entsprechende Verfassungszusatz kam nicht, für Hessen wünscht sich Florian Zimmermann ein ähnliches Ergebnis.

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, so wollen es HVD Hessen und die Humanistische Gemeinschaft Hessen, soll einen Gottesbezug in der hessischen Landesverfassung verhindern. Ein erster Schritt ist die gegen einen möglichen Gottesbezug gerichtete Petition, die der HVD Hessen unlängst gestartet hat. Noch bis Februar nächsten Jahres kann sie gezeichnet werden – auch von Nicht-Hessen übrigens. Zur Petition geht es hier: www.hvd-hessen.de/kein-gottesbezug

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