Würdevoll begleiten am Lebensende

Der HVD Bayern hat die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" unterzeichnet. Er bekräftigt damit seinen Anspruch, sich als Verband für Menschen mit fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankungen einzusetzen.

Initiiert von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Bundesärztekammer, wurden 2010 mit der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland fünf Leitsätze für ein Sterben in Würde formuliert. Kurz gefasst geht es den Unterzeichnenden der Charta darum, Sterben, Tod und Trauer als notwendigen Teil des Lebens zu begreifen. Diese Einsicht gilt es im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern, um daran anknüpfend alle Menschen nach ihren individuellen Bedürfnissen in Würde an ihrem Lebensende begleiten und versorgen zu können.

Bisher haben mehr als 13.000 Einzelpersonen und 1.126 Organisationen die Charta unterzeichnet – zu ihnen zählt seit dem 23. Juli auch der HVD Bayern. Zu den Hintergründen sagt Michael Bauer, Vorstand des HVD Bayern: „Der respektvolle und würdige Umgang mit Sterbenden und die Berücksichtigung ihrer individuellen Wertvorstellungen sind Kernanliegen von uns HumanistInnen. Die bestmögliche palliativmedizinische und hospizliche Versorgung gehören hier unbedingt dazu.“

Dass der Verband sich nicht nur auf dem Papier für ein würdevolles und selbstbestimmtes Lebensende einsetzt, spiegelt sich dabei längst auch in der Beratungsarbeit des HVD Bayern wider. Seit weit mehr als zehn Jahren engagieren sich HumanistInnen bundesweit in der Sterbebegleitung und beraten Menschen über individuelle Patientenverfügungen. Im September 2014 haben mit Gita Neumann, Erwin Kress und Michael Bauer drei VertreterInnen des HVD zudem die Broschüre „Am Ende des Weges – Humanistische Positionen und Argumente zur Debatte um den assistierten Suizid“ veröffentlicht. Der Tenor: Gerade im Sinne eines würdevollen und selbstbestimmten Ablebens sei der Weg zu einer kontrollierten Suizidhilfe zu ebnen, die aber zur Suizidprophylaxe in einen qualifizierten Beratungsprozess eingebunden sein müsse. Die Unterschrift unter die Charta ist vor diesem Hintergrund eine weitere Facette des Engagements des HVD Bayern für die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen.

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