Grundsätzliche Zustimmung zu neuer Organspende-Regelung

HVD-Vorstand Michael Bauer begrüßt die Debatte über gesetzliche Reformen zur Erhöhung der Zahl an Organspenden.

Aus humanistischer Perspektive sei eine Widerspruchslösung für Transplantationen erwägenswert, solange die Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch in Zukunft geachtet wird, sagte er.

„Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Deutschen mit einer doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz einverstanden wäre. In 18 Ländern der Europäischen Union gelten vergleichbare Regelungen bereits. Es ist an der Zeit, dass auch bei uns über Verbesserungen der Rechtslage nachgedacht wird, mit denen die hohe grundsätzliche Spendebereitschaft in der Bevölkerung auch tatsächlich zum Tragen kommen kann“, sagte Michael Bauer, Vorstand des Humanistischen Verbandes Bayern und zertifizierter Berater für Ethik im Gesundheitswesen, heute in Nürnberg. Die derzeit rückläufige Zahl von Organspenden gibt auch aus humanistischer Perspektive Anlass zur Besorgnis. „Grundsätzlich wäre eine Reform der rechtlichen Grundlagen wie dem Transplantationsgesetz sehr wünschenswert. Das individuelle Selbstbestimmungsrecht muss allerdings weiterhin im Mittelpunkt stehen“, betonte er.

Zuvor hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür ausgesprochen, dass es eine automatische Registrierung aller BürgerInnen als OrganspenderInnen geben sollte. Der Registrierung sollen BürgerInnen jedoch widersprechen können, falls sie keine Entnahme wünschen. Dieses Widerspruchsrecht soll auch von Angehörigen ausgeübt werden können. Bereits im August hatte sich der CSU-Politiker Georg Nüßlein in einem Positionspapier für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. In Deutschland gab es im vergangenen Jahr 797 Organspenden. Diesen stehen rund 10.000 Menschen gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten. Laut Umfragen befürwortet eine Mehrheit der Deutschen eine Regelung zu einer automatischen Registrierung für Organspenden grundsätzlich.

„Jede und jeder von uns kann potenziell selbst einmal auf eine Organspende angewiesen sein. Das Ziel, Leben zu retten, sollte darum im Vordergrund aller Bemühungen für eine Novellierung des Transplantationsgesetzes stehen“, so Michael Bauer weiter. Dieses Ziel sei auch höher zu bewerten als generelle Vorbehalte, die sich auf eine religiös begründete Sakralität der Körper Verstorbener berufen. „Das Recht zum Widerspruch für Menschen, die aus religiösen Gründen eine besondere ‚Würde‘ und Unantastbarkeit ihres Leichnams einfordern, garantiert den Respekt gegenüber diesen und auch anderen etwaigen Vorbehalten in angemessener Weise.“

„Die Novellierung des Transplantationsgesetzes ist bereits vielfach für notwendig erachtet worden. In der kommenden Debatte über das Wie ist es wichtig, dass wir die Perspektive der vielen auf ein Spenderorgan angewiesenen Menschen konsequent miteinschließen“, betonte Bauer. Bereits im Vorfeld sind weitere intensive Diskussionen über die Ausgestaltung konkreter Verfahren bei der Registrierung von OrganspenderInnen und im Transplantationsfall sowie zum Datenschutz, zu Kontrollmechanismen und zur Missbrauchsprävention geboten.

„Die schwierigen und umfangreichen Abwägungen zwischen dem Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen und der Not der auf eine Organspende angewiesenen Patientinnen und Patienten wären gar nicht erforderlich, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger einen ausgefüllten Organspende-Ausweis bei sich tragen würden“, ergänzte Michael Bauer. Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden im Vergleich zur Bevölkerung im unteren Drittel der europäischen Staaten. „Mit einem Spendeausweis kann schon heute jede und jeder Einzelne leicht dazu beitragen, diese Situation zu verbessern.“

Weitere Informationen zum Thema Organspende, Organspende-Ausweis und dem Entwurf zu einem Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende finden Sie auf www.organspende-info.de

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